Nutzungsbedingungen für Bixter.work.
Die Nutzungsbedingungen gelten für die Dienste von Bixter.work, sofern nicht durch eine schriftliche Vereinbarung davon abgewichen wird.
Zunächst:
Vielen Dank, dass Sie Bixter.work das Vertrauen schenken, Kandidaten aus dem Agrarbereich bei Ihnen zu vermitteln. Wir sind stets bestrebt, einen Mehrwert für Sie und Ihr Unternehmen zu schaffen.
Wenn Bixter.work einen Auftrag zur Personalvermittlung erhält, setzen wir erhebliche Ressourcen ein, um den richtigen Kandidaten für Sie zu finden. Bixter.work entstehen im Zusammenhang mit der Kandidatensuche eine Reihe von Kosten. Dazu gehören Gehälter, Zahlungen an Partner, Marketingmaßnahmen sowie Büros in anderen Ländern. Wenn Bixter.work diese Kosten nicht deckt, können wir keine Kandidaten für Sie finden.
Auch wenn Bixter.work möglicherweise bereits einen Kandidaten bereit hat, der sofort anfangen kann, wenn Sie anrufen, bedeutet dies nicht, dass die Kontaktaufnahme mit dem Kandidaten ohne Kosten erfolgt ist. Diese Kosten müssen durch die von Ihnen gezahlte Vermittlungsgebühr gedeckt werden.
Wenn Sie Bixter.work mit der Vermittlung eines Bewerbers beauftragen, erstellen wir umgehend auch Verträge, Fahrpläne usw. Damit soll sichergestellt werden, dass Ihr neuer Mitarbeiter nicht mehr selbst auf Stellensuche ist.
Der Bewerber hat häufig bereits im Voraus Mittel für eine Reihe von Ausgaben eingeplant, wie beispielsweise Flugkosten und den Corona-Test.
Bixter.work kann Ihnen daher weder die Vermittlungsgebühr zurückerstatten noch Ihre Rechnung gutschreiben, da Sie den von uns für Sie vermittelten Kandidaten ohnehin nicht benötigen. Dies gilt auch dann, wenn die Regierung die Reisebeschränkungen ändert, ein Flug gestrichen wird und der Kandidat verspätet eintrifft oder andere unvorhergesehene Planänderungen eintreten.
Sie bezahlen Bixter.work lediglich für die Vermittlung eines Bewerbers. Für diese Dienstleistung berechnen wir unsere Vermittlungsgebühr.
Bixter.work bietet zudem Unterstützung bei Formalitäten, Verträgen und Routenplanungen sowie bei der Vorbereitung der Bewerber darauf, was es bedeutet, im Aufnahmeland zu arbeiten und zu leben, und bei der möglichen Beantragung von Aufenthaltsgenehmigungen oder der Anmeldung, sobald sich die Bewerber im Aufnahmeland befinden.
Diese Dienstleistungen – die nichts mit der Personalvermittlung zu tun haben – sind lediglich Zusatzleistungen, weshalb Sie keinen Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung haben, beispielsweise aufgrund eines Fehlers oder Mangels im Vertrag oder weil die Zug- und Busfahrpläne nicht übereinstimmten und Ihr Bewerber etwas weiter entfernt abgeholt werden muss.
Bixter.work bietet jedoch – in den allermeisten Fällen – an, kostenlos einen anderen Kandidaten zu vermitteln, falls es aus dem einen oder anderen Grund von Anfang an nicht die richtige Übereinstimmung war. Das bedeutet, dass Sie und Ihr neuer Kandidat innerhalb der ersten 30 Tage gemeinsam entscheiden müssen, ob Sie die Zusammenarbeit in Zukunft fortsetzen möchten.
Dieser Ausgangspunkt für unsere Zusammenarbeit mit Ihnen beinhaltet die folgenden Bestimmungen, die für unsere Dienstleistungen gelten:
Schritt für Schritt – der Prozess der Verbreitung:
Die Beauftragung erfolgt telefonisch und wird von Bixter.work mündlich oder per E-Mail bestätigt. Aufträge können auch per E-Mail erteilt werden; in diesem Fall wird die schriftliche Bestätigung per derselben E-Mail versandt. Wir beginnen umgehend mit der Suche nach dem richtigen Kandidaten für die Stelle. Die Kandidaten werden über Partner weltweit sowie über Online-Marketing rekrutiert. Unsere qualifizierten Mitarbeiter verfügen über umfangreiche Erfahrung bei der Suche nach den richtigen Kandidaten über unser Partnernetzwerk oder in sozialen Medien. Bixter.work wird Ihnen einen oder mehrere geeignete Kandidaten vorstellen.
- In einigen Fällen sendet Ihnen Bixter.work den Lebenslauf des/der Kandidaten zu. Der Lebenslauf, der Eigentum des Kandidaten bzw. von Bixter.work ist, ist vertraulich und darf nicht an Dritte weitergegeben werden.
- Sobald Sie einen Kandidaten angenommen haben, beginnt Bixter.work umgehend mit der Ausarbeitung der Verträge (einer für den Kandidaten und einer für Sie), der Erstellung von Reise- und Routenplänen, der Vorbereitung von Unterlagen, der Durchführung von Corona-Tests sowie gegebenenfalls der Erfassung biometrischer Daten/Fingerabdrücke, der Terminvereinbarung für die Registrierung von EU-Arbeitnehmern und der eventuellen Antragstellung bei der Einwanderungsbehörde bzw. der Ausländerbehörde. Außerdem bereiten wir den Kandidaten darauf vor, wie es ist, im Aufnahmeland zu leben und zu arbeiten, und geben ihm einen kleinen Einblick in die Gegend, in der er leben wird.
- Bixter.work bietet einen kostenlosen Kundenservice für Ihren neuen Bewerber an, was bedeutet, dass wir uns um viele Fragen kümmern können, darunter Steuerangelegenheiten, Abzüge, Aufenthaltsgenehmigungen, praktische Fragen usw.
- Bixter.work informiert Sie als Gastunternehmen über die Anreise des Bewerbers mit dem Flugzeug oder einem anderen Verkehrsmittel. Wir bemühen uns stets darum, dass Ihr neuer Bewerber so nah wie möglich bei Ihnen ankommt, z. B. am nächstgelegenen Bahn- oder Busbahnhof, wo Sie ihn dann abholen können.
- Für die Dienstleistungen von Bixter.works besteht gemäß den gesetzlichen Bestimmungen über Dienstleistungen und den Handel zwischen Unternehmern kein Widerrufsrecht. Wir beginnen mit der Ausführung des Auftrags nach Eingang Ihrer Bestellung.
- Die von Bixter.work berechnete Vermittlungsgebühr steht Bixter.work mit der Beauftragung der Vermittlungsdienstleistung zu und wird bei der Beauftragung in Rechnung gestellt.
- Im Gegenzug gewährt Bixter.work Ihnen die Garantie, dass wir unseren Auftrag für Sie erst dann als abgeschlossen betrachten, wenn Sie mit Ihrer Personalvermittlung zufrieden sind. Diese Garantie bedeutet, dass wir Ihnen innerhalb der ersten 30 Tage ab dem Arbeitsantritt des Kandidaten kostenlos die Vermittlung eines neuen Kandidaten anbieten, sollte sich herausstellen, dass die ursprüngliche Besetzung von vornherein nicht die richtige Wahl war. Sie und Ihr neuer Kandidat müssen daher innerhalb der ersten 30 Tage entscheiden, ob Sie die Zusammenarbeit fortsetzen möchten. Nach Ablauf des 30. Tages erlischt unsere Garantie.
- Die Garantie von Bixter.work gilt jedoch nicht in vollem Umfang für Praktikanten sowie für Praktikums- oder Arbeitsverträge mit Bewerbern aus Ländern der Dritten Welt. Praktikanten und Bewerber aus Ländern der Dritten Welt unterliegen bei der Einreise in ein Aufnahmeland den Visabestimmungen; daher fallen bei der Neueinstellung dieser Art von Bewerbern Gebühren an, die an die örtliche Einwanderungsbehörde zu entrichten sind.
- Die Garantie von Bixter.work sieht vor, dass Sie als Gastunternehmen dem Kandidaten innerhalb der Garantiefrist angemessene Unterbringungs- und Lebensbedingungen zur Verfügung stellen; ob die Unterbringungs- und Lebensbedingungen angemessen sind, wird ausschließlich von Bixter.work entschieden. Das bedeutet, dass Sie als Gastunternehmen nicht sicher sein können, die Garantie in Anspruch nehmen zu können, falls der Kandidat das Arbeitsverhältnis aufgrund mangelhafter Unterbringungsbedingungen kündigt.
- Die Garantie von Bixter.work setzt voraus, dass Sie als Gastunternehmen uns innerhalb der Garantiefrist mitteilen, dass Sie von der Garantie Gebrauch machen möchten und dass Bixter.work einen neuen Kandidaten vermitteln soll.
- Die Personalvermittlungs- und sonstigen Dienstleistungen von Bixter.work im Rahmen der Kundenbeziehung sind mit einer Vielzahl von Kosten verbunden, weshalb Bixter.work – abgesehen von der genannten Garantie – keinerlei Rückerstattung gewährt.
- Bixter.work übernimmt keine Verantwortung für das Gehalt und die Arbeitsbedingungen, die Sie mit dem Bewerber vereinbaren. Sie müssen Bixter.work die Sozialversicherungsnummer des Bewerbers zum Zweck der Ausstellung einer Steuerkarte mitteilen, und wir weisen Sie darauf hin, dass der Bewerber seine Tätigkeit bei Ihnen erst aufnehmen darf, wenn die Arbeitserlaubnis für ihn ausgestellt wurde.
- Die Vermittlungsgebühr von Bixter.work ist bis zu dem auf der Rechnung angegebenen Datum zu entrichten. Bei Zahlungsverzug werden Zinsen in Höhe von 2 % pro laufendem Monat sowie Zinseszinsen bis zur Zahlung berechnet.
- Bixter.work kann Ihnen bei der Anpassung des Arbeitsvertrags und anderer Dokumente behilflich sein, die im Zusammenhang mit einer Änderung des Gehalts und der Arbeitsbedingungen erforderlich sind; sollten sich jedoch das Gehalt und die Arbeitsbedingungen ändern, erlischt die oben genannte Garantie.
- Bixter.work übernimmt – über die oben genannte Garantie hinaus – keine Verantwortung für etwaige Verzögerungen bei der Personalbeschaffung, der Erteilung von Aufenthalts- oder Arbeitsgenehmigungen, der Ausstellung von Steuerausweisen, der Einreise des Bewerbers, seiner Anwesenheit oder dem Beginn des Praktikums bzw. des Arbeitsverhältnisses. Somit übernimmt Bixter.work keine Verantwortung für die Ablehnung eines Antrags auf Erteilung einer Aufenthaltsgenehmigung für den vermittelten Kandidaten durch die Einwanderungsbehörde; das Verhältnis unterliegt jedoch der oben genannten Garantie.
- Bixter.work übernimmt – über die oben genannte Gewährleistung hinaus – keinerlei Haftung für etwaige Mängel des vermittelten Bewerbers, einschließlich, aber nicht beschränkt auf dessen mögliche Erkrankung, Arbeitsunfähigkeit oder die Fähigkeit, die ihm zugewiesenen Aufgaben zu verstehen und auszuführen. Nach dänischem und EU-Recht ist es untersagt, Gesundheitsdaten über Bewerber einzuholen.
- Bixter.work übernimmt – zusätzlich zu der oben genannten Gewährleistung – keine Haftung für Fälle höherer Gewalt oder dafür vergleichbare Umstände. Dazu zählen unter anderem Naturkatastrophen, Kälte, Überschwemmungen, Feuer, Erdbeben, Explosionen, Unfälle, Epidemien, Pandemien und/oder Krankheitsausbrüche, Streiks, Aussperrungen oder andere Arbeitskonflikte, gerichtliche Verfügungen, Krieg, Terrorismus, unzureichende Lieferungen oder Leistungen von Subunternehmern, fehlende Transportmöglichkeiten sowie verspätete oder unzureichende Lieferungen aufgrund von Spediteuren, Exportgesetzen oder Beschränkungen des Energieverbrauchs.
- Bixter.work übernimmt – über die oben genannte Gewährleistung hinaus – keine Verantwortung für Bewerber oder Praktikanten, die ihre Tätigkeit aufnehmen, bevor die beantragte Aufenthaltsgenehmigung gültig ist. Eine Aufenthaltsgenehmigung muss bei der Ausländerbehörde eingeholt werden, bevor ein Praktikant oder Bewerber sein Praktikum beginnt, und es muss ein neuer Antrag gestellt werden, wenn ein Praktikant oder Bewerber von einem Praktikum in eine Festanstellung wechselt. Dies gilt auch für einen Wechsel des Arbeits- oder Praktikumsortes. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Praktikanten und/oder Bewerber, für die diese Regelungen gelten, NICHT arbeiten dürfen, bis die Genehmigung durch die Einwanderungsbehörde erteilt wurde. Tun sie dies dennoch, können dem Praktikanten/Bewerber und dem aufnehmenden Unternehmen Geldstrafen auferlegt werden. In diesem Zusammenhang verweisen wir auf www.nyidanmark.dk.
- Bixter.work übernimmt keine Verantwortung für gefälschte Bildungsnachweise oder Lebensläufe von Bewerbern.
- Die etwaige Gewährleistungs- oder Schadensersatzhaftung von Bixter.work darf in keinem Fall den von Bixter.work in Rechnung gestellten Betrag für die Personalvermittlungsleistung übersteigen.
- Bixter.work kann und wird die Zusammenarbeit mit Entleihunternehmen verweigern, die keine zufriedenstellende Unterbringung gewährleisten, die Löhne der Kandidaten nicht auszahlen oder die von Bixter.work in Rechnung gestellten Leistungen nicht fristgerecht begleichen.
- Im Zusammenhang mit der Personalbeschaffung obliegen dem aufnehmenden Unternehmen folgende Pflichten:
- Holen Sie den Bewerber am Flughafen oder am nächstgelegenen Bahnhof ab.
- Stellen Sie dem Bewerber eine geeignete Unterkunft zur Verfügung.
- Auszahlung der Löhne, des Urlaubsgeldes einschließlich der Verwaltung des frei verfügbaren Kontos, Abführung der A-Steuer usw.
- Abschluss einer gesetzlichen Arbeitsunfallversicherung.
- Die Fahrt zum Zug oder zu anderen öffentlichen Verkehrsmitteln im Zusammenhang mit der Anmeldung des Antragstellers beim Bürgeramt, bei der Ausländerbehörde usw.
- Überprüfung der Bankkonten, Beantragung einer Sozialversicherungsnummer und einer MitID (sowie weiterer relevanter Dokumente) beim Bürgerservice der örtlichen Gemeinde.
- Einhaltung der im Arbeitsvertrag festgelegten Kündigungsfristen.
- Die Geschäftsbeziehung zwischen Bixter.work und Ihnen unterliegt dänischem Recht; für etwaige Streitigkeiten ist das Gericht in Aarhus als Gerichtsstand zuständig.